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Arbeitsrecht

Arbeitszeugnisse: Was bedeutet was?

Kurzfassung

Was „stets zur vollen Zufriedenheit“ im Arbeitszeugnis bedeutet: Notenskala, Beispielformulierungen, Schlussformel und deine Pflichten nach § 109 GewO.

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Ein deutsches Arbeitszeugnis hat einen doppelten Boden. Obenauf klingt alles positiv, weil das Gesetz es so verlangt. Darunter liegt eine Codiersprache, die über Jahrzehnte gewachsen ist und die erfahrene Personaler lesen können.

Kennst du diese Codierung nicht, bewertest du jemanden im Zeugnis womöglich schlechter, als du wolltest, oder besser. Und wer ein Zeugnis bekommt, versteht oft nicht, was darin steht.

Rechtspflicht: Was Arbeitgeber ausstellen müssen

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Dieser Anspruch kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.

Es gibt zwei Arten:

  • Einfaches Zeugnis: Enthält nur Angaben zu Art und Dauer der Beschäftigung. Reicht bei kurzen Arbeitsverhältnissen aus.
  • Qualifiziertes Zeugnis: Enthält zusätzlich Beurteilungen der Leistung und des Verhaltens. Auf Verlangen des Arbeitnehmers Pflicht.

Frist: Das Zeugnis muss „unverzüglich" ausgestellt werden, spätestens zum letzten Arbeitstag. Verzögerst du das Zeugnis, riskierst du Schadensersatzansprüche, wenn der Mitarbeiter wegen des fehlenden Zeugnisses eine Stelle nicht antreten konnte.

Wahr und wohlwollend: Der rechtliche Rahmen

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss ein Zeugnis wahr und wohlwollend sein. Die beiden Anforderungen ziehen in verschiedene Richtungen.

Wahr bedeutet: Der Inhalt darf nicht falsch sein. Negative Tatsachen dürfen erwähnt werden, wenn sie für das Arbeitsverhältnis relevant waren.

Wohlwollend bedeutet: Das Zeugnis soll den beruflichen Werdegang des Mitarbeiters nicht unnötig behindern. Formulierungen müssen positiv gehalten sein, auch wenn die Leistung mittelmäßig war.

Aus diesem Spannungsverhältnis ist die Codiersprache entstanden. Kritik steckt in Abschwächungen, Auslassungen und der Wahl bestimmter Formulierungen, ohne dass das Zeugnis formal „falsch" wird.

Das versteckte Notensystem

Das informelle Notensystem steckt in Adverbien wie „stets" und in Superlativen wie „vollsten":

SchulnoteTypische Formulierung
Sehr gut (1)„stets zur vollsten Zufriedenheit"
Gut (2)„stets zur vollen Zufriedenheit"
Befriedigend (3)„zur vollen Zufriedenheit"
Ausreichend (4)„zur Zufriedenheit"
Mangelhaft (5)„im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit"
Ungenügend (6)„hat sich bemüht" (ohne Erfolgszusatz)

Die Skala hat sich über Jahrzehnte in der Rechtsprechung gefestigt. Arbeitnehmer und Personaler kennen sie, setz sie beim Schreiben also bewusst ein.

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Formulierungen: Leistungsbeurteilung

So sieht die Leistungsbeurteilung je nach Note aus:

Sehr gute Leistung

„Frau Muster erledigte alle ihr übertragenen Aufgaben stets mit außerordentlichem Engagement und herausragender Fachkompetenz. Die Qualität ihrer Arbeit war ausnahmslos vorbildlich."

Gute Leistung

„Herr Muster erfüllte die ihm übertragenen Aufgaben stets zuverlässig, sorgfältig und mit hohem Fachwissen."

Mittelmäßige Leistung (Befriedigend)

„Frau Muster erfüllte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit." (Ohne Steigerungswort und ohne Aussage zur Qualität, das erkennen Personaler sofort.)

Schwache Leistung

„Herr Muster hat sich stets bemüht, die gestellten Aufgaben zu erfüllen." (Das Wort „bemüht" ohne Erfolgszusatz ist ein Warnsignal.)

Auslassungen beachten: Fehlen Flexibilität, Belastbarkeit oder Teamfähigkeit im Zeugnis, obwohl die Rolle sie verlangt hat, liest ein Personaler daraus: Die Person hatte sie nicht.

Formulierungen: Sozialverhalten und Führung

Das Sozialverhalten beschreibt den Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden:

FormulierungBedeutung
„verhielt sich gegenüber Vorgesetzten und Kollegen stets einwandfrei"Sehr gut, kein Problem
„verhielt sich gegenüber Kollegen und Vorgesetzten einwandfrei"Befriedigend (Reihenfolge: erst Kollegen, dann Vorgesetzte ist auffällig)
„war in das Betriebsgeschehen integriert"Mittelmäßig, kaum Initiative im Team
„trat für die Interessen der Belegschaft ein"Möglicher Hinweis auf Konfliktpotenzial

Bei Führungskräften gilt: Die Erwähnung von Führungsqualitäten ist Pflicht. Fehlt sie, ist das ein Warnsignal.

Die Schlussformel: Unterschied zwischen gut und schlecht

Die Schlussformel eines Arbeitszeugnisses hat drei Bestandteile: Bedauern über das Ausscheiden, Dank für die geleistete Arbeit, und Wünsche für die Zukunft. Fehlt eines davon, liest ein Personaler das als Signal.

SchlussformelInterpretation
„Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken ihm für seinen engagierten Einsatz und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen und privaten Weg alles Gute."Sehr positiv, alle drei Elemente vorhanden
„Wir wünschen ihr für ihren weiteren Weg alles Gute."Kein Bedauern, kein Dank, deutlich abgestuft
Kein SchlussabsatzSchlechtestmögliche Beurteilung, fehlt komplett

Typische Fehler von Arbeitgeberseite

  • Zeugnis ohne Kenntnis der Codiersprache schreiben: Unbeabsichtigte Abwertungen durch falsche Formulierungen.
  • Zeugnis zu spät ausstellen: Rechtliches Risiko, und dem Mitarbeiter entsteht möglicherweise konkreter Schaden.
  • Zu knappe Zeugnisse: Ein qualifiziertes Zeugnis, das nur zwei Sätze umfasst, ist faktisch ein schlechtes Zeugnis.
  • Grammatikfehler, falsches Datum oder falsche Bezeichnungen: Formale Fehler können zur Anfechtung führen.

Tipp: Zum Schreiben gibt es unser eigenes Werkzeug: ZeugnisKlar erstellt qualifizierte Arbeitszeugnisse Schritt für Schritt und prüft dabei Pflichtbausteine und Risikoformulierungen mit. Das hilft vor allem KMU ohne erfahrenes HR-Team. Willst du nur eine einzelne Formulierung nachschlagen, findest du sie im Formulierungs-Lexikon mit 170 Einträgen.

Fazit

Ein Arbeitszeugnis folgt gesetzlichen Regeln und steckt zugleich voller codierter Botschaften. Stellst du eins aus, musst du beide Ebenen kennen, und wer es bekommt, sollte sie lesen können.

Frag lieber einmal zu viel nach, bevor du ein Zeugnis ausstellst, das der Person ungewollt schadet. Für jede Formulierung bist du als Arbeitgeber verantwortlich.

Häufige Fragen

Ist der Arbeitgeber zu einem Zeugnis verpflichtet?

Ja. Nach § 109 GewO haben Beschäftigte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das einfache Zeugnis beschränkt sich auf Art und Dauer der Tätigkeit, auf Verlangen erstreckt es sich auch auf Leistung und Verhalten. Die elektronische Form ist ausdrücklich ausgeschlossen, es braucht also ein unterschriebenes Papierdokument.

Muss ein Zeugnis wohlwollend sein?

Es muss wahr und wohlwollend zugleich sein, und dieser Widerspruch ist der Grund für die Zeugnissprache. Das Zeugnis darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren, es darf aber auch nichts Unwahres behaupten. Daraus haben sich Formulierungen entwickelt, die im Wortlaut freundlich klingen und in der Abstufung eine Note transportieren.

Welche Formulierungen sollten vermieden werden?

Alles, was als versteckter Hinweis gelesen werden kann, ohne dass es ausgesprochen wird. Dazu gehören auffällige Auslassungen, etwa ein fehlender Satz zum Verhalten gegenüber Vorgesetzten, sowie Formulierungen, die eine Eigenschaft betonen, die für die Position nebensächlich ist. Auch Geheimzeichen wie ungewöhnliche Zeichensetzung oder Sperrungen sind unzulässig.

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Tino Werner
Tino Werner HR- & Payroll Manager, HRklar / Lohnklar

Tino formuliert Arbeitszeugnisse und begleitet KMU bei arbeitsrechtlichen Fragen rund um Trennungen und Zeugnispflichten.

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