Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht.
Ab der ersten beschäftigten Person.
Am Fragebogen scheitert kaum ein Betrieb. Die Arbeit beginnt mit den Ergebnissen: Du musst sie in Maßnahmen übersetzen, für jede Maßnahme jemanden verantwortlich machen und ein halbes Jahr später nachsehen, ob sie gewirkt hat. Diesen Teil übernehmen wir.
Die Beurteilung psychischer Belastung steht in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG und kennt keine Schwelle für die Betriebsgröße. Erfüllt ist sie erst mit Maßnahmen, deren Wirksamkeit geprüft und dokumentiert ist, eine Befragung allein reicht dafür nicht. Fragebögen gibt es kostenlos bei den Berufsgenossenschaften, für die Arbeit danach brauchst du eigene Zeit oder Hilfe von außen.
Was das Gesetz verlangt
§ 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Absatz 3 zählt auf, woraus sich Gefährdungen ergeben können, und nennt unter Nummer 6 wörtlich die psychischen Belastungen bei der Arbeit. Diese Nummer steht seit 2013 im Gesetz.
Eine Schwelle für die Betriebsgröße gibt es nicht. Die Pflicht besteht ab der ersten beschäftigten Person, und seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes gilt auch die Dokumentationspflicht ohne Ausnahme für kleine Betriebe.
Die Beurteilung selbst. Absatz 3 Nummer 6 nennt die psychische Belastung.
Maßnahmen treffen, auf Wirksamkeit überprüfen und anpassen. Ohne diesen Schritt ist die Beurteilung unvollständig.
Unterlagen über Ergebnis, festgelegte Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung.
Wo ein Betriebsrat besteht, bestimmt er über die Ausgestaltung mit. Eine Online-Befragung fällt zusätzlich unter Nummer 6.
Was passiert, wenn nichts vorliegt
Ein unmittelbares Bußgeld folgt aus der fehlenden Beurteilung nicht. Die Aufsichtsbehörde kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, sie nachzuholen. Erst wer diese vollziehbare Anordnung missachtet, riskiert nach § 25 Abs. 2 ArbSchG bis zu 30.000 Euro, bei beharrlicher Wiederholung nach § 26 ArbSchG auch eine Straftat.
Häufiger ist ein anderer Fall: Eine Mitarbeiterin macht nach einer langen Krankschreibung Überlastung geltend, und dann entscheidet die Aktenlage. Wer nichts vorlegen kann, verhandelt aus einer schlechteren Position.
Seit 2026 wird häufiger geprüft
Neu ist die Wahrscheinlichkeit, dass jemand nachfragt. Seit dem Kalenderjahr 2026 müssen die Länder nach § 21 Abs. 1a ArbSchG mindestens fünf Prozent der bei ihnen vorhandenen Betriebe besichtigen. Die Quote kam mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, sie ist durch Landesrecht nicht abdingbar, und eine Schwelle für die Betriebsgröße nennt sie nicht. Die Einzelheiten stehen im Magazin: Seit Januar gilt die Kontrollquote.
Fünf Felder werden betrachtet
Beurteilt werden die Arbeitsbedingungen und nicht die Belastbarkeit einzelner Beschäftigter. Mit dieser Unterscheidung tun sich viele Betriebe schwer.
Arbeitsinhalt
Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Anforderungen.
Arbeitsorganisation
Arbeitszeit, Unterbrechungen, Termindruck, Abläufe, Informationsfluss, Vertretungsregelungen.
Soziale Beziehungen
Führung, Rückmeldung, Zusammenarbeit im Team, Umgang mit Konflikten.
Arbeitsumgebung
Lärm, Beleuchtung, Enge, Arbeitsmittel, alles, was nebenher stört.
Neue Arbeitsformen
Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Entgrenzung, Führung auf Distanz.
Mit der Befragung ist die Pflicht nicht erfüllt
Den Fragebogen bekommst du umsonst.
Der Fragebogen ist der kleinste Schritt.
COPSOQ ist frei verfügbar, die VBG stellt ein kostenloses Online-Werkzeug für Befragung und Auswertung bereit, und die BGW bietet Instrumente für ihre Branchen an. Diese Werkzeuge sind fachlich in Ordnung, und über den Beitrag zur Berufsgenossenschaft sind sie längst bezahlt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz empfiehlt kleinen Betrieben ausdrücklich diesen Weg.
Wenn du trotzdem etwas beauftragst, dann die Arbeit nach der Messung:
Was die günstigen Angebote liefern
- Fragebogen und Versand
- Auswertung mit Ampelbericht
- ein bis zwei Stunden Projektleitung
Danach liegt ein Bericht auf dem Tisch, die Pflicht ist damit aber nicht erfüllt.
Was den Kreis schließt
- Maßnahmen, die zu eurem Betrieb passen
- je Maßnahme eine verantwortliche Person und ein Termin
- Begleitung bei der Umsetzung
- Wirksamkeitsprüfung nach drei bis sechs Monaten
- prüffeste Dokumentation nach § 6 Abs. 1 ArbSchG
Diese Arbeit findet im Betrieb statt und zieht sich über Monate.
Wir bieten das an, weil die Maßnahmen aus so einer Beurteilung fast immer Personalarbeit sind: Vertretungsregelungen, Erreichbarkeit, Einarbeitung, Führungsgespräche, Urlaubsplanung. Mit diesen Themen arbeiten wir ohnehin.
Der Ablauf: acht Wochen, fünf Schritte
Wir arbeiten remote und kommen für einzelne Termine vor Ort, wenn ihr das wollt. Die Reisekosten rechnen wir dann gesondert ab. Die acht Wochen sind ein Rahmen. Das Tempo hängt davon ab, wie schnell die Belegschaft antwortet und wann der Workshop in die Kalender passt.
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1
Vorbereiten Woche 1 bis 2
Zuständigkeiten klären, Tätigkeitsgruppen bilden, das Anonymitätskonzept festlegen und die Belegschaft informieren. Wo ein Betriebsrat besteht, stimmen wir die Ausgestaltung schon in diesem Schritt mit ihm ab.
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2
Erheben Woche 3 bis 4
Anonyme Befragung, etwa 15 Minuten je Person, entlang der fünf Belastungsfelder. Unter etwa zwanzig Beschäftigten ersetzen wir den Fragebogen durch einen moderierten Workshop, weil eine Befragung dort nicht anonym bleiben kann.
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3
Auswerten Woche 5 bis 6
Antworten verdichten, Schwerpunkte sichtbar machen. Ausgewertet wird erst ab einer Mindestgruppengröße, kleinere Gruppen fassen wir zusammen. Sonst wäre die zugesagte Anonymität nicht gewahrt.
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4
Maßnahmen festlegen Woche 7 bis 8
Im Workshop mit euch: für die größten Belastungen konkrete Verbesserungen, jede mit verantwortlicher Person und Termin. Dazu die Dokumentation, die einer Prüfung standhält.
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5
Wirksamkeit prüfen nach 3 bis 6 Monaten
Erneut messen, den Vergleich festhalten, die Unterlagen fortschreiben. Erst damit ist der Kreis aus § 3 Abs. 1 ArbSchG geschlossen. Dieser Schritt ist im Preis enthalten.
Vier Zuschnitte, ein Festpreis
Der Preis richtet sich nach der Betriebsgröße und steht vor dem Start fest, für den vollständigen Durchlauf mit allen fünf Schritten. Wir nennen ihn im Erstgespräch, sobald wir wissen, wie viele Beschäftigte und wie viele Tätigkeitsgruppen es sind.
Unter etwa zwanzig Personen mit Workshop statt Fragebogen.
Wie Kompakt, mit Auswertung nach Tätigkeitsgruppen und eigener Ergebnispräsentation.
Zusätzlich Standort- oder Bereichsvergleich und ein zweiter Maßnahmenworkshop.
Der nächste Durchlauf nach zwei bis drei Jahren, auf der bestehenden Struktur.
Am Markt gibt es Angebote ab etwa 900 Euro und Selbstbau-Kits ab 450 Euro. Wir liegen darüber, weil die genannten Angebote bei der Auswertung enden und der Maßnahmenteil samt Wirksamkeitsprüfung die eigentliche Arbeit ist. Wenn ihr diesen Teil selbst übernehmen wollt und die Zeit dafür habt, ist der günstigere Weg der richtige, und wir sagen das auch im Gespräch.
Janina Langer
People Operations Specialist · LeipzigJanina führt die Beurteilung bei euch durch: Vorbereitung, Erhebung, Auswertung und den Maßnahmenworkshop. Sie hält auch den Termin für die Wirksamkeitsprüfung nach, damit er nicht untergeht.
Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten. Danach weißt du, ob bei euch ein Fragebogen oder ein Workshop passt, was es kostet und wann wir anfangen könnten.
Häufige Fragen
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja. § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, und Absatz 3 Nummer 6 nennt psychische Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich als eine der zu betrachtenden Gefährdungen. Diese Nummer steht seit 2013 im Gesetz.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Ja, das Gesetz kennt keine Schwelle für die Betriebsgröße. Die Pflicht besteht ab der ersten beschäftigten Person, und auch die Dokumentationspflicht aus § 6 Abs. 1 ArbSchG gilt ohne Ausnahme für kleine Betriebe. Unterschiedlich ist nur das Verfahren: Unter etwa zwanzig Personen ist eine anonyme Befragung nicht mehr anonym, dort tritt ein moderierter Workshop an ihre Stelle.
Wie oft muss die Beurteilung wiederholt werden?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Es verlangt eine Aktualisierung, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich ändern, und nach § 3 Abs. 1 ArbSchG eine Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen. In der Praxis hat sich ein Abstand von zwei bis drei Jahren eingespielt, dazu ein Anlass wie eine Umstrukturierung, ein Standortwechsel oder ein deutlicher Anstieg der Fehlzeiten.
Was passiert, wenn wir keine Beurteilung haben?
Ein unmittelbares Bußgeld folgt daraus nicht. Die Aufsichtsbehörde kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, die Beurteilung nachzuholen. Erst wer diese vollziehbare Anordnung missachtet, riskiert nach § 25 Abs. 2 ArbSchG eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro, bei beharrlicher Wiederholung oder vorsätzlicher Gefährdung nach § 26 ArbSchG auch eine Straftat. Praktisch wichtiger ist meist die Beweislage: wer im Streit über Überlastung keine Unterlagen vorlegen kann, steht schlechter da.
Reicht ein kostenloser Fragebogen der Berufsgenossenschaft?
Für die Erhebung ja. COPSOQ ist frei verfügbar, die VBG stellt ein kostenloses Online-Werkzeug bereit, und die BGW bietet Instrumente für ihre Branchen an. Diese Werkzeuge sind fachlich in Ordnung und über den Beitrag zur Berufsgenossenschaft bereits bezahlt. Sie decken aber nur einen von fünf Schritten ab. Erfüllt ist die Pflicht erst mit abgeleiteten Maßnahmen, geprüfter Wirksamkeit und einer Dokumentation nach § 6 Abs. 1 ArbSchG.
Muss der Betriebsrat zustimmen?
Wo ein Betriebsrat besteht, bestimmt er bei der Ausgestaltung mit. Der Gesundheitsschutz fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, eine Online-Befragung zusätzlich unter Nummer 6. Deshalb gehört die Abstimmung in die Vorbereitung und nicht in die dritte Projektwoche.
Was kostet die psychische Gefährdungsbeurteilung bei euch?
Ein Festpreis je Betriebsgröße, für den vollständigen Durchlauf einschließlich Maßnahmenplan und Wirksamkeitsprüfung. Vier Zuschnitte: bis 49 Beschäftigte, bis 99, bis 250 und die spätere Aktualisierung nach zwei bis drei Jahren. Die Zahl nennen wir im Erstgespräch, sobald Größe und Tätigkeitsgruppen feststehen. Am Markt gibt es deutlich günstigere Angebote, die bei der Auswertung enden.
Vakante HR-Stelle?
Zu viel für eine Person?
In 30 Minuten klären wir, was bei dir anliegt und ob wir die Richtigen dafür sind. Kostenlos und ohne Verkaufsgespräch.
Sag uns kurz, worum es geht
Sag uns in zwei Sätzen, worum es geht, einen Termin brauchst du dafür nicht. An Werktagen bekommst du innerhalb von 24 Stunden eine Antwort per E-Mail, ob und wie wir bei eurem HR-Thema helfen können.
Weiterführende Seiten
- Arbeitszeiterfassung: die Pflicht gilt
- HR-Audit für KMU
- Personalakte: was rein muss und wie lange
- Elternzeit: Pflichten des Arbeitgebers
- HR-Beratung für KMU
- Preise und Pakete
Dieser Text gibt den Stand vom August 2026 wieder und zitiert die genannten Normen. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Die genannten Instrumente der Berufsgenossenschaften sind Beispiele, keine Empfehlung, und es besteht keine Partnerschaft mit ihren Herausgebern. Für die Beurteilung eures Einzelfalls sprecht mit eurer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eurer Anwältin.