Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht.
Ab der ersten beschäftigten Person.
Die meisten Betriebe scheitern nicht am Fragebogen. Sie scheitern an dem, was danach kommt: Ergebnisse in Maßnahmen übersetzen, jemanden dafür verantwortlich machen und ein halbes Jahr später nachsehen, ob es gewirkt hat. Genau diesen Teil übernehmen wir.
Die Beurteilung psychischer Belastung steht in § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG und kennt keine Schwelle für die Betriebsgröße. Erfüllt ist sie nicht mit einer Befragung, sondern erst mit Maßnahmen, deren Wirksamkeit geprüft und dokumentiert ist. Fragebögen gibt es kostenlos bei den Berufsgenossenschaften. Die Arbeit danach nicht.
Was das Gesetz verlangt
§ 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Absatz 3 zählt auf, woraus sich Gefährdungen ergeben können, und nennt unter Nummer 6 wörtlich die psychischen Belastungen bei der Arbeit. Diese Nummer steht seit 2013 im Gesetz.
Eine Schwelle für die Betriebsgröße gibt es nicht. Die Pflicht besteht ab der ersten beschäftigten Person, und seit der Änderung des Arbeitsschutzgesetzes gilt auch die Dokumentationspflicht ohne Ausnahme für kleine Betriebe.
Die Beurteilung selbst. Absatz 3 Nummer 6 nennt die psychische Belastung.
Maßnahmen treffen, auf Wirksamkeit überprüfen und anpassen. Ohne diesen Schritt ist die Beurteilung unvollständig.
Unterlagen über Ergebnis, festgelegte Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung.
Wo ein Betriebsrat besteht, bestimmt er über die Ausgestaltung mit. Eine Online-Befragung fällt zusätzlich unter Nummer 6.
Was passiert, wenn nichts vorliegt
Hier wird oft zu dick aufgetragen, deshalb der Reihe nach. Ein unmittelbares Bußgeld folgt aus der fehlenden Beurteilung nicht. Die Aufsichtsbehörde kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, sie nachzuholen. Erst wer diese vollziehbare Anordnung missachtet, riskiert nach § 25 Abs. 2 ArbSchG bis zu 30.000 Euro, bei beharrlicher Wiederholung nach § 26 ArbSchG auch eine Straftat.
Der praktisch häufigere Fall ist ein anderer. Wenn eine Mitarbeiterin nach einer langen Krankschreibung Überlastung geltend macht, entscheidet die Aktenlage. Wer nichts vorlegen kann, verhandelt aus einer schlechteren Position.
Fünf Felder werden betrachtet
Beurteilt wird nicht die Person, sondern die Arbeit. Das ist der Unterschied, an dem die Sache in Betrieben oft hängenbleibt: es geht nicht darum, wer belastbar ist, sondern darum, welche Bedingungen belasten.
Arbeitsinhalt
Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Anforderungen.
Arbeitsorganisation
Arbeitszeit, Unterbrechungen, Termindruck, Abläufe, Informationsfluss, Vertretungsregelungen.
Soziale Beziehungen
Führung, Rückmeldung, Zusammenarbeit im Team, Umgang mit Konflikten.
Arbeitsumgebung
Lärm, Beleuchtung, Enge, Arbeitsmittel, alles was nebenher stört.
Neue Arbeitsformen
Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Entgrenzung, Führung auf Distanz.
Messen ist noch nicht erfüllen
Den Fragebogen musst du nicht kaufen. Es gibt ihn umsonst.
Der Fragebogen ist der kleinste Schritt.
COPSOQ ist frei verfügbar, die VBG stellt ein kostenloses Online-Werkzeug für Befragung und Auswertung bereit, und die BGW bietet Instrumente für ihre Branchen an. Diese Werkzeuge sind fachlich in Ordnung, und über den Beitrag zur Berufsgenossenschaft sind sie längst bezahlt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz empfiehlt kleinen Betrieben ausdrücklich diesen Weg.
Wer trotzdem etwas beauftragt, beauftragt sinnvollerweise nicht die Messung, sondern alles, was danach passieren muss:
Was die günstigen Angebote liefern
- Fragebogen und Versand
- Auswertung mit Ampelbericht
- ein bis zwei Stunden Projektleitung
Danach liegt ein Bericht auf dem Tisch. Die Pflicht ist damit nicht erfüllt.
Was den Kreis schließt
- Maßnahmen, die zu eurem Betrieb passen
- je Maßnahme eine verantwortliche Person und ein Termin
- Begleitung bei der Umsetzung
- Wirksamkeitsprüfung nach drei bis sechs Monaten
- prüffeste Dokumentation nach § 6 Abs. 1 ArbSchG
Das ist Arbeit im Betrieb, über Monate.
Und hier liegt der Grund, warum wir das anbieten und ein reiner Messanbieter nicht: die Maßnahmen, die aus so einer Beurteilung fallen, sind fast immer Personalarbeit. Vertretungsregelungen, Erreichbarkeit, Einarbeitung, Führungsgespräche, Urlaubsplanung. Wir sitzen ohnehin darin.
Der Ablauf: acht Wochen, fünf Schritte
Remote durchführbar, mit Vor-Ort-Terminen, wenn ihr sie wollt. Der Zeitplan ist ein Rahmen, kein Versprechen: er hängt daran, wie schnell die Belegschaft antwortet und wann der Workshop in die Kalender passt.
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1
Vorbereiten Woche 1 bis 2
Zuständigkeiten klären, Tätigkeitsgruppen bilden, das Anonymitätskonzept festlegen und die Belegschaft informieren. Wo ein Betriebsrat besteht, wird die Ausgestaltung hier mit ihm abgestimmt und nicht später.
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2
Erheben Woche 3 bis 4
Anonyme Befragung, etwa 15 Minuten je Person, entlang der fünf Belastungsfelder. Unter etwa zwanzig Beschäftigten ersetzen wir den Fragebogen durch einen moderierten Workshop, weil eine Befragung dort nicht anonym bleiben kann.
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3
Auswerten Woche 5 bis 6
Antworten verdichten, Schwerpunkte sichtbar machen. Ausgewertet wird erst ab einer Mindestgruppengröße, kleinere Gruppen fassen wir zusammen. Sonst ist die zugesagte Anonymität keine.
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4
Maßnahmen festlegen Woche 7 bis 8
Im Workshop mit euch: für die größten Belastungen konkrete Verbesserungen, jede mit verantwortlicher Person und Termin. Dazu die Dokumentation, die einer Prüfung standhält.
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5
Wirksamkeit prüfen nach 3 bis 6 Monaten
Erneut messen, den Vergleich festhalten, die Unterlagen fortschreiben. Erst damit ist der Kreis aus § 3 Abs. 1 ArbSchG geschlossen. Dieser Schritt ist im Preis enthalten.
Was es kostet
Feste Paketpreise für den vollständigen Durchlauf, alle fünf Schritte eingeschlossen. Netto, zuzüglich Umsatzsteuer.
Ein Durchlauf mit allen fünf Schritten. Unter etwa zwanzig Personen mit Workshop statt Fragebogen.
Wie Kompakt, mit Auswertung nach Tätigkeitsgruppen und eigener Ergebnispräsentation.
Zusätzlich Standort- oder Bereichsvergleich und ein zweiter Maßnahmenworkshop.
Der nächste Durchlauf nach zwei bis drei Jahren, auf der bestehenden Struktur.
Es gibt am Markt Angebote ab etwa 900 Euro und Selbstbau-Kits ab 450 Euro. Die enden bei der Auswertung. Wenn ihr die Maßnahmen und die Wirksamkeitsprüfung selbst übernehmen wollt und die Zeit dafür habt, ist das der günstigere Weg, und wir sagen das auch im Gespräch.
Janina Langer
People Operations Specialist · LeipzigJanina führt die Beurteilung bei euch durch: Vorbereitung, Erhebung, Auswertung und den Maßnahmenworkshop. Sie hält auch den Termin für die Wirksamkeitsprüfung nach, damit er nicht untergeht.
Ein Erstgespräch dauert 30 Minuten. Danach weißt du, ob bei euch ein Fragebogen oder ein Workshop passt, was es kostet und wann wir anfangen könnten.
Häufige Fragen
Ist die psychische Gefährdungsbeurteilung Pflicht?
Ja. § 5 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen, und Absatz 3 Nummer 6 nennt psychische Belastungen bei der Arbeit ausdrücklich als eine der zu betrachtenden Gefährdungen. Diese Nummer steht seit 2013 im Gesetz.
Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?
Ja, das Gesetz kennt keine Schwelle für die Betriebsgröße. Die Pflicht besteht ab der ersten beschäftigten Person, und auch die Dokumentationspflicht aus § 6 Abs. 1 ArbSchG gilt ohne Ausnahme für kleine Betriebe. Was sich unterscheidet, ist das Verfahren: unter etwa zwanzig Personen ist eine anonyme Befragung nicht mehr anonym, dort tritt ein moderierter Workshop an ihre Stelle.
Wie oft muss die Beurteilung wiederholt werden?
Das Gesetz nennt keine feste Frist. Es verlangt eine Aktualisierung, wenn sich die Arbeitsbedingungen wesentlich ändern, und nach § 3 Abs. 1 ArbSchG eine Überprüfung der Wirksamkeit getroffener Maßnahmen. In der Praxis hat sich ein Abstand von zwei bis drei Jahren eingespielt, dazu ein Anlass wie eine Umstrukturierung, ein Standortwechsel oder ein deutlicher Anstieg der Fehlzeiten.
Was passiert, wenn wir keine Beurteilung haben?
Ein unmittelbares Bußgeld folgt daraus nicht. Die Aufsichtsbehörde kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, die Beurteilung nachzuholen. Erst wer diese vollziehbare Anordnung missachtet, riskiert nach § 25 Abs. 2 ArbSchG eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro, bei beharrlicher Wiederholung oder vorsätzlicher Gefährdung nach § 26 ArbSchG auch eine Straftat. Praktisch wichtiger ist meist die Beweislage: wer im Streit über Überlastung keine Unterlagen vorlegen kann, steht schlechter da.
Reicht ein kostenloser Fragebogen der Berufsgenossenschaft?
Für die Erhebung ja. COPSOQ ist frei verfügbar, die VBG stellt ein kostenloses Online-Werkzeug bereit, und die BGW bietet Instrumente für ihre Branchen an. Diese Werkzeuge sind fachlich in Ordnung und über den Beitrag zur Berufsgenossenschaft bereits bezahlt. Sie decken aber nur einen von fünf Schritten ab. Erfüllt ist die Pflicht erst mit abgeleiteten Maßnahmen, geprüfter Wirksamkeit und einer Dokumentation nach § 6 Abs. 1 ArbSchG.
Muss der Betriebsrat zustimmen?
Wo ein Betriebsrat besteht, bestimmt er bei der Ausgestaltung mit. Der Gesundheitsschutz fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, eine Online-Befragung zusätzlich unter Nummer 6. Deshalb gehört die Abstimmung in die Vorbereitung und nicht in die dritte Projektwoche.
Was kostet die psychische Gefährdungsbeurteilung bei euch?
2.790 Euro für Betriebe mit 15 bis 49 Beschäftigten, 3.590 Euro für 50 bis 99 und 4.790 Euro ab 100 Personen, jeweils netto und für den vollständigen Durchlauf einschließlich Maßnahmenplan und Wirksamkeitsprüfung. Die spätere Aktualisierung kostet 1.190 Euro. Es gibt am Markt deutlich günstigere Angebote, die bei der Auswertung enden.
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Dieser Text gibt den Stand vom August 2026 wieder und zitiert die genannten Normen. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Die genannten Instrumente der Berufsgenossenschaften sind Beispiele, keine Empfehlung, und es besteht keine Partnerschaft mit ihren Herausgebern. Für die Beurteilung eures Einzelfalls sprecht mit eurer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eurer Anwältin.