Lohnabrechnung

Jobrad 2026: Was Arbeitgeber zu Dienstrad und Steuervorteilen wissen müssen

Kurzfassung

Das Jobrad ist eines der günstigsten und beliebtesten Benefits. Arbeitnehmer zahlen nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil, Arbeitgeber sparen Sozialversicherung. Wichtig: Entgeltumwandlung oder Zusatzleistung – das macht steuerlich einen Unterschied.

Fahrrad-Frühling, Pendler-Alltag, Fitnesstrend: Das Dienstrad boomt. Nach dem Dienstwagen ist das Jobrad für viele Unternehmen das attraktivste Mobilitätsbenefit. Was steckt dahinter – und was müssen Arbeitgeber bei Einführung und Abrechnung beachten?

Was ist ein Jobrad?

Ein Jobrad (auch: Dienstrad oder Fahrrad-Leasing) funktioniert ähnlich wie ein Dienstwagen-Leasing. Der Arbeitgeber least ein Fahrrad oder E-Bike über einen Leasingpartner (z. B. JobRad GmbH, Lease a Bike, Businessbike) und überlässt es dem Arbeitnehmer zur dienstlichen und privaten Nutzung.

Das Besondere: Dank einer Steuerregelung, die bis mindestens 31. Dezember 2030 gilt, wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstrades massiv reduziert.

Der Steuervorteil: 0,25 % statt 1 %

Für die private Nutzung eines Dienstwagens muss der Arbeitnehmer monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Beim Jobrad sind es nur 0,25 % – ein Viertel davon. Und: Es gibt keine Pflicht zur Führwegsversteuerung (0,03 % je km Entfernung zur Arbeit).

Diese Regelung gilt für:

  • Fahrräder (ohne Motor)
  • E-Bikes (Pedelecs) bis 25 km/h Motorunterstützung, die keine Zulassung brauchen

Nicht begünstigt: S-Pedelecs (über 25 km/h, zulassungspflichtig) und Elektromopeds. Für diese gilt wie beim Kfz die 1-%-Regelung.

Gesetzliche Grundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 6 EStG. Die Begünstigung (ursprünglich auf 2021 befristet) wurde mehrfach verlängert und gilt aktuell bis 31.12.2030.

Zwei Modelle: Entgeltumwandlung vs. Zusatzleistung

Hier liegt der wichtigste Unterschied, den viele übersehen:

Modell 1: Entgeltumwandlung

Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttolohns in Höhe der Leasingrate. Im Gegenzug bekommt er das Fahrrad. Der geldwerte Vorteil (0,25 % des Listenpreises) muss versteuert werden.

Vorteil für Arbeitnehmer: Steuer- und SV-Ersparnis durch den niedrigen geldwerten Vorteil. Vorteil für Arbeitgeber: Keine Zusatzkosten, da die Leasingrate aus dem Bruttogehalt des Mitarbeiters kommt; der Arbeitgeber spart sogar Sozialversicherungsbeiträge auf die umgewandelte Rate.

Modell 2: Zusatzleistung (zusätzlich zum Gehalt)

Der Arbeitgeber zahlt die Leasingrate zusätzlich zum vereinbarten Gehalt. Steuerlich ist das günstiger: Nur der geldwerte Vorteil (0,25 %) wird versteuert, nicht die gesamte Rate.

Vorteil: Bessere steuerliche Behandlung, keine Gehaltsabsenkung. Nachteil: Echter Kostenpunkt für den Arbeitgeber.

Wichtig für die Abrechnung: Bei Entgeltumwandlung muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass der verbleibende Bruttolohn nicht unter den Mindestlohn (13,90 Euro/Std. in 2026) fällt. Andernfalls ist die Umwandlung unzulässig.

Rechenbeispiel: Was bleibt übrig?

Ein Mitarbeiter mit 3.500 Euro Bruttolohn (Steuerklasse I) least ein E-Bike mit 3.000 Euro Listenpreis. Leasingrate: 60 Euro/Monat. Modell: Entgeltumwandlung.

  • Gehaltsabsenkung: – 60 Euro brutto
  • Geldwerter Vorteil: 0,25 % × 3.000 = 7,50 Euro (wird zum Lohn hinzugerechnet und versteuert)
  • Netto-Ersparnis gegenüber Barkauf: ca. 30–35 Euro/Monat, abhängig vom Steuersatz
  • Bei 36 Monaten Leasinglaufzeit: ca. 1.080–1.260 Euro Gesamtersparnis

Konkrete Zahlen hängen von Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialversicherungssatz ab. Die meisten Jobrad-Anbieter stellen Rechner zur Verfügung.

Was kostet es den Arbeitgeber?

Bei der Entgeltumwandlung entstehen für den Arbeitgeber durch die Gehaltsabsenkung sogar Einsparungen bei den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung (ca. 20 % der umgewandelten Rate). Bei 60 Euro Leasingrate spart der Arbeitgeber also ca. 12 Euro/Monat an AG-Anteilen.

Hinzu kommen Einmalkosten: Anschluss an eine Leasing-Plattform (manche Anbieter verlangen Registrierungsgebühren), Beratung und Administration. Größere Unternehmen sollten die eigene Lohnbuchhaltung auf korrekte Abrechnung prüfen oder extern abrechnen lassen.

Bei der Zusatzleistung sind die Leasingraten Betriebsausgaben, mindern also den steuerpflichtigen Gewinn. Der echte Kostenpunkt liegt je nach Grenzsteuersatz des Unternehmens bei 60–80 % der Leasingrate.

Abrechnung in der Lohnbuchhaltung

Für die Lohnbuchhaltung müssen monatlich folgende Positionen berücksichtigt werden:

  1. Gehaltsabsenkung um die Leasingrate (bei Entgeltumwandlung)
  2. Geldwerter Vorteil (0,25 % des Listenpreises) als zusätzlicher Lohnbestandteil
  3. Versteuerung und Verbeitragung des geldwerten Vorteils nach regulärem Lohnsteuerrecht
  4. Abführung der Leasingrate an den Leasinggeber durch den Arbeitgeber

Die meisten DATEV-Lösungen und HR-Softwaresysteme unterstützen diese Abrechnung. Entscheidend ist, dass der richtige Abrechnungsschlüssel verwendet wird und der geldwerte Vorteil korrekt abgebildet ist.

Welche Fahrräder sind begünstigt?

  • Begünstigt (0,25 %): Konventionelle Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h (keine Zulassungspflicht, kein Kennzeichen)
  • Nicht begünstigt (1 %): S-Pedelecs (über 25 km/h), zulassungspflichtige Elektrokleinkrafträder, Elektromopeds

Für S-Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie für Kfz-Dienstfahrzeuge, da sie als Kraftfahrzeuge eingestuft sind.

Der Überlassungsvertrag

Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer wird ein Überlassungsvertrag geschlossen. Er regelt:

  • Art und Wert des Fahrrads
  • Laufzeit (typisch: 36 Monate)
  • Versicherungspflicht (Haftpflicht, Kaskoversicherung)
  • Wartung und Reparatur
  • Rückgabe bei Kündigung
  • Kaufoption am Laufzeitende

Kündigung und Laufzeitende

Scheidet ein Mitarbeiter vor Laufzeitende aus, endet auch die Überlassung des Fahrrads. Das Rad geht an den Leasinggeber zurück. Viele Anbieter ermöglichen dem ausscheidenden Mitarbeiter, das Rad zu einem Restwert (oft 10–18 % des Listenpreises) zu kaufen.

Am Ende der Laufzeit besteht ebenfalls häufig eine Kaufoption. Der Restwert liegt dann bei etwa 10 % des ursprünglichen Listenpreises. Dieser Kaufpreis ist für den Mitarbeiter als geldwerter Vorteil zu versteuern, wenn er unter dem tatsächlichen Marktwert liegt.

Fazit

Das Jobrad ist ein einfach umsetzbares, günstig zu administrierendes Benefit, das bei Mitarbeitern gut ankommt. Die 0,25-%-Regelung macht es steuerlich attraktiv. Arbeitgeber sollten auf die Wahl des Modells achten (Entgeltumwandlung vs. Zusatzleistung) und die korrekte lohnsteuerliche Abrechnung sicherstellen. Für kleine Unternehmen lohnt es sich, die Abwicklung über einen spezialisierten Leasinganbieter zu starten, der die Administration übernimmt.

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