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Arbeitsrecht

Seit Januar gilt die Kontrollquote: fünf Prozent aller Betriebe

Kurzfassung

Seit Januar 2026 müssen die Länder mindestens fünf Prozent aller Betriebe besichtigen. Welche Unterlagen du dann vorlegst und warum die Psyche dazugehört.

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Die Quote läuft seit Januar, und das Jahr ist zu zwei Dritteln vorbei. Was die Aufsicht eines Landes bis Dezember nicht besichtigt hat, fehlt am Ende in seiner Statistik. Deshalb lohnt der Blick in deine eigenen Unterlagen jetzt und nicht erst im Dezember.

Neu ist vor allem, dass es überhaupt eine Quote gibt. Bis 2021 stand im Arbeitsschutzgesetz nichts darüber, wie oft die Aufsicht prüfen soll.

Was im Gesetz steht

Wortlaut
„Beginnend mit dem Kalenderjahr 2026 sind im Laufe eines Kalenderjahres mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen (Mindestbesichtigungsquote).“
§ 21 Abs. 1a ArbSchG, gesetze-im-internet.de

Drei Dinge sind daran wichtig. Es steht „mindestens“, die fünf Prozent sind also eine Untergrenze. Maßgeblich für die Zahl der Betriebe ist die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus dem Vorjahr. Und von der Quote kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden, sie ist für die Länder verbindlich.

Eine Schwelle für die Betriebsgröße nennt die Vorschrift nicht. Sie spricht von den im Land vorhandenen Betrieben, und die große Mehrheit davon hat weniger als fünfzig Beschäftigte. Wer bisher davon ausgegangen ist, dass die Aufsicht sich auf Industrie und Großbetriebe beschränkt, sollte das nicht mehr voraussetzen.

Woher die Quote kommt

Sie kam mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz, das zum 1. Januar 2021 in Kraft trat. Anlass waren die Zustände in der Fleischindustrie, die während der Pandemie sichtbar wurden. Der Gesetzgeber hat damals Konsequenzen für diese Branche gezogen und zum ersten Mal festgeschrieben, wie oft die Aufsicht kontrollieren muss.

Zwischen Inkrafttreten und Quote lagen fünf Jahre Vorlauf, damit die Länder Personal aufbauen konnten. Seit dem 1. Januar 2026 zählt die Quote.

Was bei einer Besichtigung verlangt wird

Im Zentrum steht die Gefährdungsbeurteilung, und die Aufsicht will sie als Unterlage sehen.

Wortlaut
„Der Arbeitgeber hat über die je nach Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten erforderlichen Unterlagen zu verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.“
§ 6 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG, gesetze-im-internet.de

Von den drei Bestandteilen fehlt der dritte am häufigsten: das Ergebnis der Überprüfung. Eine Beurteilung, die einmal gemacht und nie nachgehalten wurde, erfüllt den Wortlaut nicht. Die Ausnahme für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten, die früher in dieser Vorschrift stand, gibt es nicht mehr.

Die Psyche gehört dazu

§ 5 Abs. 3 ArbSchG zählt auf, woraus sich Gefährdungen ergeben können. Unter Nummer 6 stehen seit 2013 wörtlich die psychischen Belastungen bei der Arbeit. Damit gehören sie genauso zur Beurteilung wie Lärm oder Gefahrstoffe.

In der Praxis fehlt dieser Teil am häufigsten. Wer eine Gefährdungsbeurteilung im Ordner hat, hat oft eine, die Maschinen, Wege und Arbeitsmittel abdeckt und bei der Psyche aufhört. Wie ein vollständiger Durchlauf aussieht, steht ausführlich auf unserer Seite zur psychischen Gefährdungsbeurteilung.

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Der Betriebsrat entscheidet mit

Wo ein Betriebsrat besteht, legt die Geschäftsführung die Beurteilung nicht allein fest. Der Gesundheitsschutz fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, und das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Ausgestaltung: welches Verfahren, welche Fragen, welche Auswertung.

Wird online befragt, kommt Nummer 6 hinzu. Ein Befragungswerkzeug ist eine technische Einrichtung, und die Regel greift unabhängig davon, ob eine Überwachung beabsichtigt ist. Stimm dich deshalb schon in der Vorbereitung ab. Wer den Betriebsrat erst in der dritten Projektwoche einbindet, fängt von vorne an.

Anonymität im kleinen Betrieb

Ein anonymer Fragebogen ist die naheliegende Methode, und in einem Betrieb mit achtzig Personen funktioniert sie gut, bei achtzehn nicht mehr.

Das Problem entsteht bei der Auswertung. Nützlich wird das Ergebnis erst, wenn es nach Tätigkeit oder Bereich aufgeschlüsselt ist, und genau dann sind einzelne Antworten zuordenbar. Wer Anonymität zusagt und anschließend eine Gruppe von drei Personen ausweist, hat sie gebrochen.

Daraus folgen zwei Regeln. Erstens legst du eine Mindestgruppengröße für jede ausgewertete Zelle fest und fasst kleinere Gruppen zusammen. Zweitens ist unterhalb von etwa zwanzig Beschäftigten ein moderierter Workshop das ehrlichere Verfahren. Er ist arbeitsschutzrechtlich anerkannt und liefert in dieser Größe meist mehr als ein Fragebogen.

Was passiert, wenn nichts vorliegt

Über die Folgen liest man viel Übertriebenes, deshalb der Reihe nach.

Aus einer fehlenden Gefährdungsbeurteilung folgt kein unmittelbares Bußgeld. Die Aufsichtsbehörde kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, sie nachzuholen, üblicherweise mit Frist. Erst wer diese vollziehbare Anordnung missachtet, handelt ordnungswidrig, und dann greift § 25 Abs. 2 ArbSchG mit bis zu 30.000 Euro. Bei beharrlicher Wiederholung oder vorsätzlicher Gefährdung kommt § 26 ArbSchG hinzu, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

Häufig liest man zusätzlich, die Geschäftsführung hafte bei einem Gesundheitsschaden persönlich. Das stimmt so nicht. § 104 SGB VII beschränkt die Haftung des Unternehmers für Personenschäden auf Fälle, in denen er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. An seine Stelle tritt die gesetzliche Unfallversicherung. Eine unterlassene Beurteilung ist Fahrlässigkeit und trägt diese Haftung nicht.

Im Alltag wichtiger ist die Beweislage. Macht jemand nach einer langen Krankschreibung Überlastung geltend, zählt, was du belegen kannst. Wer eine dokumentierte Beurteilung mit Maßnahmen und Wirksamkeitsprüfung vorlegt, steht anders da als jemand, der nichts hat.

Häufige Fragen

Was besagt die Mindestbesichtigungsquote?

Nach § 21 Abs. 1a ArbSchG müssen die zuständigen Landesbehörden beginnend mit dem Kalenderjahr 2026 mindestens fünf Prozent der im Land vorhandenen Betriebe besichtigen. Maßgeblich ist die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit des Vorjahres. Von der Quote kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.

Werden gezielt kleine Betriebe geprüft?

Das Gesetz nennt keine Größenschwelle für die Auswahl. Die Quote bezieht sich auf alle im Land vorhandenen Betriebe, und die große Mehrheit davon ist klein. Wer bisher davon ausgegangen ist, dass die Aufsicht sich auf Industrie und Großbetriebe beschränkt, sollte das nicht mehr voraussetzen.

Was muss bei einer Besichtigung vorliegen?

Vor allem die Unterlagen nach § 6 Abs. 1 ArbSchG: das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die daraus festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung. Die Aussage, man habe die Beurteilung durchgeführt, genügt nicht. Verlangt wird ein Dokument, das die drei Punkte erkennen lässt.

Droht sofort ein Bußgeld, wenn nichts vorliegt?

Nein. Die Behörde kann nach § 22 Abs. 3 ArbSchG anordnen, die Beurteilung nachzuholen, in der Regel mit Frist. Erst die Missachtung dieser vollziehbaren Anordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann nach § 25 Abs. 2 ArbSchG mit bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Bei beharrlicher Wiederholung oder vorsätzlicher Gefährdung kommt § 26 ArbSchG hinzu, dann ist es eine Straftat.

Haftet die Geschäftsführung persönlich für Gesundheitsschäden?

In aller Regel nicht. § 104 SGB VII beschränkt die Haftung des Unternehmers für Personenschäden auf Fälle, in denen er den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt hat. An die Stelle des Arbeitgebers tritt die gesetzliche Unfallversicherung. Eine unterlassene Gefährdungsbeurteilung ist Fahrlässigkeit und begründet diese persönliche Haftung nicht. Die Bußgeld- und Straftatschiene aus dem Arbeitsschutzgesetz bleibt davon unberührt.

Muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Wo ein Betriebsrat besteht, ja. Der Gesundheitsschutz fällt unter § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich auf die Ausgestaltung der Beurteilung. Wird online befragt, kommt Nr. 6 hinzu, weil ein Befragungswerkzeug eine technische Einrichtung ist. Die Abstimmung gehört deshalb in die Vorbereitung.

Gefährdungsbeurteilung Psyche nachholen?

Wir übernehmen den vollständigen Durchlauf: Vorbereitung, anonyme Erhebung, Auswertung, Maßnahmenplan und die Wirksamkeitsprüfung. Wir dokumentieren so, dass du die Unterlagen bei einer Besichtigung vorlegen kannst, und arbeiten remote.

Gespräch mit Janina vereinbaren Zur psychischen Gefährdungsbeurteilung
Janina Langer
Janina Langer People Operations Specialist, HRklar

Janina führt die psychische Gefährdungsbeurteilung in KMU durch und fängt dabei mit dem Anonymitätskonzept an, weil daran später die Auswertung hängt.

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