Zeugnisse müssen wohlwollend klingen, deshalb steckt die Note in festen Formeln wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Was welche Formulierung bedeutet.
Ein deutsches Arbeitszeugnis hat zwei Ebenen: was draufsteht und was gemeint ist. Die beiden decken sich nicht immer, und das ist so gewollt. Gewachsen ist das aus der Spannung zwischen Wohlwollensgebot und Wahrheitspflicht.
Du brauchst beide Ebenen, wenn du selbst ein Zeugnis schreibst, das rechtlich halten soll, und wenn du die Zeugnisse deiner Bewerber liest.
Das Grundprinzip: wohlwollend und wahrheitsgemäß
Arbeitgeber sind verpflichtet, ein Zeugnis zu erteilen, das der Wahrheit entspricht, aber wohlwollend formuliert ist (§ 109 GewO). Das klingt widersprüchlich. Praktisch heißt es: Wer schwach war, bekommt keine Lügen ins Zeugnis und auch kein Lob, das er nicht verdient hat.
Daraus ist ein System entstanden, in dem feste Formulierungen eine Note tragen, ohne sie auszusprechen. Kennst du das System, liest du beide Ebenen gleichzeitig.
Die Notenskala in Formulierungen
Die klassische Notenskala im deutschen Arbeitszeugnis läuft von sehr gut (Note 1) bis ungenügend (Note 5/6). Zeugnisse unter Note 3 (befriedigend) sind selten. Eine schlechte Bewertung zeigt sich eher an dem, was fehlt, als an einer offenen Formulierung.
- Note 1 (sehr gut): „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit"
- Note 2 (gut): „stets zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Note 3 (befriedigend): „zu unserer vollen Zufriedenheit"
- Note 4 (ausreichend): „zu unserer Zufriedenheit"
- Note 5 (mangelhaft): „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit"
Den Unterschied machen zwei kleine Wörter: „stets" (durchgehend) und „vollsten" (die Steigerung von „voll"). Fehlen beide, hat der Aussteller das mit Absicht so geschrieben.
Leistungsbeurteilung: Tabelle der Standardformulierungen
| Formulierung | Note | Bedeutung |
|---|---|---|
| stets zu unserer vollsten Zufriedenheit | 1 (sehr gut) | Durchgehend ausgezeichnete Leistung |
| stets zu unserer vollen Zufriedenheit | 2 (gut) | Solide, verlässliche Leistung |
| zu unserer vollen Zufriedenheit | 3 (befriedigend) | Durchschnittliche Leistung ohne „stets" |
| zu unserer Zufriedenheit | 4 (ausreichend) | Schwache, aber akzeptable Leistung |
| im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit | 5 (mangelhaft) | Unzureichende Leistung mit Einschränkung |
| hat sich bemüht | 5–6 | Leistung trotz Mühe nicht ausreichend |
Praxishinweis: Personaler kennen „hat sich stets bemüht" als eine der deutlichsten negativen Formulierungen. Gemeint ist: Die Person hat sich angestrengt, und die Leistung hat trotzdem nicht gereicht.
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Sozialverhalten und Führung
Das Sozialverhalten beschreibt den Umgang mit Kollegen, Vorgesetzten und Kunden. Auch hier sagt die Reihenfolge etwas aus.
Positiv: „verhielt sich gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden stets korrekt und vorbildlich"
Achtung bei Reihenfolge: Stehen die Kollegen vor den Vorgesetzten („gegenüber Kollegen und Vorgesetzten"), kann das auf ein angespanntes Verhältnis zur Führung hindeuten. Nicht jeder Aussteller setzt das bewusst, erfahrene Leser achten trotzdem darauf.
Verhalten gegenüber Kunden: Hatte die Person Kundenkontakt und die Kunden fehlen im Zeugnis, fällt das erfahrenen Lesern auf.
Führungsverhalten: „führte die ihr unterstellten Mitarbeiter erfolgreich" ist besser als „führte die Mitarbeiter". Fehlt jedes Urteil über den Führungserfolg, ist das ein Warnzeichen.
Die Schlussformel als Signal
Die Schlussformel enthält üblicherweise drei Elemente: Dank für die Zusammenarbeit, Bedauern über das Ausscheiden, gute Wünsche für die Zukunft.
Vollständige Schlussformel (positiv): „Wir danken Frau Müller für ihre stets engagierte Mitarbeit, bedauern ihr Ausscheiden sehr und wünschen ihr für ihren weiteren beruflichen und persönlichen Werdegang alles Gute."
Variationen und ihre Bedeutung:
- Fehlt der Dank, schlechteste Bewertung
- Fehlt das Bedauern, Trennung war nicht freiwillig oder wurde gewünscht
- Nur berufliche Wünsche, keine persönlichen, eher kühles Verhältnis
- Fehlt die gesamte Schlussformel, stärkstes Warnsignal im deutschen Zeugniswesen
Das BAG hat 2012 (Az. 9 AZR 227/11) festgestellt, dass kein rechtlicher Anspruch auf eine Schlussformel besteht. Fehlt sie, lesen Personaler das trotzdem als deutliches Signal.
Was nicht im Zeugnis steht
Manchmal sagt das, was fehlt, mehr als der Text:
- Keine Erwähnung von Kundenkontakt bei einer Vertriebsposition
- Keine Aussage zur Eigeninitiative bei einer Führungskraft
- Keine Erwähnung von Projekten, obwohl die Person Projekte geleitet hat
- Sehr kurzes Zeugnis bei einer langen Betriebszugehörigkeit
Arbeitgeber dürfen in Zeugnissen nur Tatsachen aufnehmen, die für die Beurteilung relevant sind. Krankheiten, Schwangerschaften, Betriebsratstätigkeit, Religionszugehörigkeit und gewerkschaftliches Engagement dürfen nicht erwähnt werden.
Rechtslage und BAG-Urteile
Das BAG hat die Regeln für Zeugnisse in einer Reihe von Entscheidungen festgelegt. Die wichtigsten Grundsätze:
- Wahrheitspflicht: Das Zeugnis muss die tatsächliche Leistung widerspiegeln. Ein zu positives Zeugnis kann für den Aussteller haftungsrechtliche Folgen haben, wenn der neue Arbeitgeber Schaden erleidet.
- Wohlwollensgebot: Auch schwache Leistungen dürfen nicht diffamierend formuliert werden.
- Kein Anspruch auf Schlussformel: BAG 2012, Arbeitnehmer können Schlussformel nicht erzwingen.
- Geheimzeichen: Versteckte Codes (Buchstaben, Satzzeichen, Unterstreichungen) sind verboten und machen das Zeugnis angreifbar.
Klagt ein Arbeitnehmer auf ein besseres Zeugnis, trägst du als Arbeitgeber die Beweislast für negative Formulierungen. Kannst du eine schlechte Bewertung nicht mit konkreten Vorfällen belegen, verlierst du oft.
Fazit
Stellst du Zeugnisse aus, solltest du das Codesystem kennen, damit du weißt, wie deine Formulierungen beim Leser ankommen. Liest du Zeugnisse, achte neben dem Wortlaut auf Auslassungen und Abstufungen. Deinen eigenen Text kannst du bei ZeugnisKlar analysieren lassen. Die Auswertung läuft im Browser, ZeugnisKlar überträgt den Text nicht.
Bist du unsicher, stimm den Entwurf mit dem ausscheidenden Mitarbeiter ab. Das senkt das Risiko einer Klage wegen eines mangelhaften Zeugnisses. Was beim Austritt sonst ansteht, steht in der Offboarding-Checkliste für Arbeitgeber.
Häufige Fragen zu Arbeitszeugnissen
Ist das Arbeitszeugnis-Codesystem legal?
Das Codesystem selbst ist nicht verboten. Arbeitgeber müssen wohlwollend formulieren, dürfen aber Abstufungen in der Sprache verwenden, solange der Gesamteindruck der tatsächlichen Leistung entspricht. Verboten sind versteckte negative Hinweise wie Geheimzeichen oder Buchstabencodes im Text.
Muss eine Schlussformel im Zeugnis stehen?
Nein. Ein Anspruch auf eine Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen besteht nicht, das BAG hat das 2012 klargestellt. Erfahrene Zeugnisleser werten eine fehlende Schlussformel aber als deutlich negatives Signal.
Kann ich ein schlechtes Zeugnis anfechten?
Ja. Arbeitnehmer haben ein Recht auf ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes Zeugnis. Wird dieses Recht verletzt, kannst du vor dem Arbeitsgericht klagen. Oft einigen sich beide Seiten vorher außergerichtlich auf einen gemeinsamen Zeugnisentwurf.
Zeugnis formulieren oder prüfen lassen?
Wir formulieren mit dir Arbeitszeugnisse, die rechtlich halten, und richten den Offboarding-Ablauf so ein, dass es gar nicht erst zum Streit ums Zeugnis kommt.